ALTLASTENBEARBEITUNG
Seit 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in der bundesdeutschen Gesetzgebung verankert. In Ergänzung dazu findet die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ebenfalls seit 1999 Anwendung.
Altlasten selbst sind nach wie vor ein häufiges Ärgernis, insbesondere wenn sie bei der Planung von Bauvorhaben nicht berücksichtigt oder aufgrund der reinen Begrifflichkeit über-/unterbewertet werden.
Neben der stufenweisen Bearbeitung von Altlasten mit den zugehörigen Beweisniveaus erstellen wir Ihnen adäquate Konzepte, führen Erkundungen in den verschiedenen Kompartimenten (Boden, Wasser, Luft) durch und planen - sofern ein Erfordernis vorliegt - eine maßgeschneiderte Sanierung.
BODENKUNDLICHE BAUBEGLEITUNG
Als schützenswertes Gut ist ein ressourcenschonender Umgang mit Böden in der deutschen Gesetzgebung verankert.
Gemäß § 2 Absatz 3 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) ist in Baden-Württemberg die Verpflichtung zur Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes für eine Inanspruchnahme von Flächen >5.000 m² verbindlich vorgeschrieben.
Unbenommen davon empfiehlt es sich bei Maßnahmen, welche in den Boden eingreifen, mit einem geeigneten Bodenmanagement sowohl den Platzbedarf als auch die Handhabung der Aushubmassen festzulegen.
Gerne begleiten wir Sie durch die verschiedenen Stadien Ihres Bauvorhabens.